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Interviews

2015

Salvatore Settis

Verteidigung des Bodens und Gemeinwohl

Italien kann stolz auf seine Kultur des Landschafts- und Naturschutzes sein, die die älteste der Welt sein dürfte und hier erstmals zu einem der grundlegenden Prinzipien des Staates gemacht wurde. Den Höhepunkt, das Herz und die Synthese dieser Geschichte verkörpert Art. 9 der italienischen Verfassung: "Die Republik fördert die Entwicklung der Kultur sowie die wissenschaftliche und technische Forschung. Sie schützt die Landschaft sowie das geschichtliche und künstlerische Erbe der Nation." Ich möchte an dieser Stelle nur auf einen der wesentlichen Züge dieser glücklichen Formulierung verweisen: die enge Verbindung von Landschaft und geschichtlichem und künstlerischem Erbe. Diese Charakteristik unserer Kultur und Rechtstradition ist spätestens seit der Anordnung zum Real Patrimonio di Sicilia vom 21. August 1745 feststellbar, mit der die Erhaltung der antiken Denkmäler Taorminas und der Wälder an den Hängen des Ätnas angeordnet wurde.
Dem Gesetz über den Schutz der Kulturgüter (1909) fügte der Minister Benedetto Croce 1921 das erste Gesetz über den Landschaftsschutz hinzu. Beide Gesetze wurden während des Faschismus vom Minister Giuseppe Bottai neu formuliert und 1939 angenommen; sie stellten eine kontinuierliche Fortführung der Normen des liberalen Italien dar und entstanden mit Unterstützung bedeutender Intellektueller, von Giulio Carlo Argan bis zu Santi Romano. Die von Bottai gestalteten Gesetze waren in keiner Weise faschistisch geprägt: Es ist hingegen so, wie Sabino Cassese geschrieben hat, dass Art. 9 der Verfassung der aus der Resistenza hervorgegangenen Republik als Ergebnis der "Konstitutionalisierung der von Bottai formulierten Gesetze" bezeichnet werden kann.
Auch die heute geltenden Gesetze stehen im Zeichen dieser Kontinuität, besonders der Kodex für Kulturgüter und Landschaft, der 2004 angenommen (Minister Urbani) und 2006 (Minister Buttiglione) und 2008 (Minister Rutelli) novelliert wurde – und folglich in parteiübergreifender Arbeit entstanden ist. Man kann also sagen, dass die Rechtstradition der Wahrung und des Schutzes eine Kontinuität besitzt, die im liberalen Italien beginnt, den Faschismus durchläuft, in der Verfassung Gestalt annimmt und schließlich die politischen Lager des heutigen Italien überwindet.

Diese Kontinuität lässt sich historisch aus einer langen Tradition herleiten, welche bis zu den mittelalterlichen Stadtrepubliken und den vor der Einheit Italiens bestehenden Staaten zurückreicht, die nicht nur miteinander wetteiferten, sondern eine tiefgehende Übereinstimmung, ein gemeinsames Erbe an bürgerlichen Werten und Rechtstraditionen teilten, das sie so eng und dauerhaft verband wie Sprache, Literatur und Kunst. Monumente und Landschaft wurden zum Sinnbild der Bürgerschaft und Prinzip der emotionalen Identifikation, die dem Gedankens, Teil einer gut regierten Gemeinschaft zu sein, entsprach. Wir können das in Lorenzettis Gemälde Il Buon Governo im Palazzo Pubblico in Siena sehen und im Costituto del Comune di Siena, der Stadtverfassung von Siena (1309), lesen, die besagt, dass "derjenige, welcher die Stadt regiert zuallererst ihre Schönheit und ihre Zierde gewährleisten muss, die wesentlich für das Entzücken der Fremden, aber auch für die Ehre und das Gedeihen der Einwohner Sienas sind."
Diese Rechtsnorm und viele ähnliche wurden vom Grundsatz des Vorrangs des öffentlichen Wohls vor dem privaten Nutzen inspiriert, vom Begriff des Gemeinwohls oder publica utilitas, der tatsächlich auf das römische Recht zurückgeführt werden kann. Um auch hier nur ein Beispiel zu nennen: In der apostolischen Verfassung Quae publice utilia et decora erklärt Gregor XIII. (1574) den absoluten Vorrang des öffentlichen Wohls und Anstands vor den cupiditates und den commoda (Interesse, Nutzen) von Privatleuten und unterwirft die Bautätigkeit aller Privatleute einer strengen Kontrolle.
Auch Art. 9 der italienischen Verfassung steht in diesem Zeichen, allerdings fehlt der Begriff Umwelt, der in den Jahren ihrer Entstehung noch nicht definiert worden war. Das Verfassungsgericht hat jedoch, unter beachtlichem Aufwand, festgestellt, dass der Umweltschutz ein Verfassungsanliegen von hohem Rang ist (und als solches jedem privaten Interesse übergeordnet), aufgrund der sich wechselseitig verstärkenden Wirkung von Art. 9 und Art. 32, der den Gesundheitsschutz betrifft, ein "fundamentales Recht des Einzelnen und Interesse der Gemeinschaft." Dies ist ein eindrucksvolles Beispiel dafür, wie voraussehend unsere Verfassung war und ist.

In der italienischen Auffassung dieses in der Verfassung verankerten Schutzes gehören die Bewahrung des geschichtlichen und künstlerischen Erbes, der Landschaft und der Umwelt zusammen. Deshalb ist es umso schmerzhafter, wenn man feststellen muss, dass dieses erhabene, noble Prinzip Tag für Tag verletzt wird; deshalb sollten wir uns in der Pflicht fühlen, öfter auf seine historischen Wurzeln, seine ethische Bedeutung und die Notwendigkeit, die Zukunft unseres Landes zu entwerfen, hinzuweisen. Heute mehr denn je müssen die Italiener dazu aufgerufen werden, ihre Traditionen und ihre Heimat zu respektieren: Das Manifest einer neuen Politik könnte sich auf einen Satz Luigi Einaudis berufen, der 1951 als Staatspräsident schrieb: "Der Kampf gegen die Zerstörung des italienischen Bodens wird lang und hart sein, vielleicht Jahrhunderte dauern. Aber er stellt heute die bedeutendste Aufgabe dar, wenn wir den Boden, auf dem die Italiener leben, retten wollen."
Die Verwendung des Wortes Boden – in seiner genauen und konkreten Bedeutung – vermeidet die Dichotomie und Mehrdeutigkeit anderer Begriffe wie Territorium oder Landschaft und weist uns den Weg: Die Rückkehr zur umfassenden Konkretheit einer nicht ästhetischen - also zu betrachtenden -, sondern ethischen (der Boden, auf dem die Italiener leben) – das heißt dem Leben dienenden  - Landschaft, in der , in einer vollständigen Verschmelzung mit dem Begriff Umwelt, die wichtigste Quelle für die Gesundheit unseres Körpers und unseres Geistes erkannt wird. Umgekehrt können wir, so wie wir in der Umweltverschmutzung den Grund für körperliche Leiden finden, in der Landschaftszerstörung die Wurzeln für psychische Störungen und Leiden ausmachen. Deshalb muss die Bewahrung des italienischen Bodens eine kollektive Aufgabe sein, die der Verteidigung des öffentlichen Wohls, das heißt der Bürger, dient.

In Italien wie in der ganzen Welt stellt sich immer deutlicher heraus, dass nichts dem Umwelt- und Landschaftsschutz mehr dient als eine qualitativ hochwertige Landwirtschaft. Ein großer Teil des Staatsgebiets ist Agrarland, von einer jahrtausendealten bäuerlichen Kultur geprägt, die ganz eng mit der Kultur der Eliten verschlungen ist: Die von den Händen und Pflügen gestaltete Landschaft ist eben jene, welche Dichter besungen, Maler dargestellt und Reisende auf ihrer Grand Tour bewundert haben. Die intime Verschmelzung von Landschaft und geschichtlichem und künstlerischem Erbe kommt gerade durch die landwirtschaftlichen Nutzung des Bodens zustande, in einem harmonischen Gleichgewicht, das Italien zum Garten Europas gemacht hat, und durch die Bauspekulation und das unkontrollierte Zubetonieren der letzten Jahrzehnte verletzt und zerstört wurde. Zu selten wird bedacht, dass die Zersiedlung, heute auch als urban sprawl bezeichnet, fast immer zu Lasten von äußerst fruchtbarem Agrarland geschieht: Dies trifft auf das einst als felix – das heißt fruchtbar - bezeichnete Kampanien wie auf die von Lagerhallen verunstalteten Ebenen der Lombardei und Venetiens zu.
Die von der Verfassung garantierte enge Beziehung von Landschaft und Umwelt spiegelt die enge Beziehung von Gesundheit und Schönheit und hebt sie hervor. Ein adäquat geschützter Boden, auch in Hinsicht auf die kulturellen Werte der landwirtschaftlichen Tradition unseres Landes, bedeutet außerdem die Produktion von gesunden, nahrhaften Lebensmitteln, die den Ansprüchen unserer Küche gerecht werden. Er bedingt zudem eine effiziente Politik des Eingreifens und Vorbeugens: in Bezug auf die hydrogeologischen Risiken, die weiten von Erdrutschen betroffenen Gebiete, die Anfälligkeit unserer Küsten und Inseln und die verbreitete Erdbebengefahr. Dem Vorrang, welcher der Bewahrung und dem Schutz der Agrarlandschaft eingeräumt wird, kann in einem solchen Zusammenhang ein unvergleichlicher Wert zukommen, denn er verkörpert nicht nur die Achtung, die wir unseren Vorvätern, den Gesetzen und der Verfassung entgegenbringen: Er stellt auch ein immer dringlicher sich abzeichnendes ethisches Prinzip dar, die Achtung der Rechte zukünftiger Generationen, denen wir keine zerstörte Umwelt hinterlassen dürfen.
Niemand hat so gut wie Andrea Zanzotto den Zusammenhang zwischen Landschaftszerstörung und Gewalt gegen unser Erbe erfasst. Er hat zu diesem Thema scharfe, treffende Worte gefunden: "Wenn eine schöne Landschaft erst einmal zerstört ist, kehrt sie nie wieder. Während des Krieges gab es Vernichtungslager, heute hingegen sind wir dazu übergegangen, unseren Boden der Vernichtung preiszugeben: Diese Dinge scheinen wenig miteinander zu tun zu haben, werden jedoch von der selben Mentalität hervorgebracht."1 Die Gewalt, die unserem Land angetan wird, sagt Zanzotto, ist die Kehrseite und das Ebenbild des Krieges, der Gewalt des Menschen gegen den Menschen: Ebenso wie der Krieg, ist sie Ausdruck von Energie und Vitalität, aber auf Kosten der anderen, vor allem der zukünftigen Generationen. Im Namen einer unendlichen Bautätigkeit werden die Ergebnisse jahrhundertelanger Entwicklungen ausgelöscht und immer weitere Zerstörungen angerichtet, in einem Allmachtswahn, der das, was fortdauern sollte, vernichtet und verschlingt. Dieser kulturelle Verfall rechtfertigt sein Wirken mit dem Leben, geschieht aber im Zeichen des Todes. Wir sollten von Zanzotto lernen zu reagieren, so wie er es tut, mit der Empörung der Gerechten.

Unsere Verfassung bietet einen ausgezeichneten Referenzrahmen für ein neues Projekt zum Schutze des Bodens und der Agrarlandschaft Italiens. Landschaft, Umwelt, Landwirtschaft und Kunst bilden eine untrennbare Einheit, die den Ausgangspunkt bilden muss; dabei soll ihr ästhetischer Wert nicht geleugnet, sondern in eine lebendige ethische Auffassung des vorrangigen, absoluten Verfassungswerts, die der Schutz besitzt, eingeordnet werden, der laut Verfassungsgericht den engen Zusammenhang zwischen dem Schutz der Landschaft und dem der physischen und psychischen Gesundheit der Bürger impliziert. Der Moment ist gekommen, Antikörper zu bilden, mit der Wiederverwendung verlassener Gebäude, neuen Strategien der Regeneration und intelligenten Nutzung des Bodens und einer starken Förderung der qualitativ hochwertigen Landwirtschaft, auch im Namen guter Nahrungsmittel und unseres Wohlbefindens. Alle diese Themen können und sollen Arbeitsplätze schaffen, indem sie die Stränge unserer Traditionen wieder zusammenknüpfen: im Namen von Gesundheit, Lebensqualität, der Glückseligkeit der Individuen und der Gemeinschaft, des wirtschaftlichen Gleichgewichts und der Produktivität unseres Landes. Das heißt: im Namen des Allgemeinwohls und des Wohls zukünftiger Generationen.


Salvatore Settis war Direktor des Getty Research Institutes, Los Angeles (1994 - 1999) und der Scuola Normale Superiore di Pisa (1999 - 2010), wo er Klassische Archäologie und Kunstgeschichte lehrte. Er war Gastprofessor an zahlreichen Universitäten in den USA, Frankreich, Deutschland, England und anderen Ländern der EU. Darüber hinaus war Settis Warburg Professor an der Universität Hamburg und Isaiah Berlin Professor am Ashmolean Museum in Oxford, an der National Gallery of Art in Washington DC sowie im Museo del Prado in Madrid. Settis ist Mitglied der American Academy of Arts and Sciences, der Accademia Nazionale di Lincei, Rom, des Institut de France, der American Philosophical Association, Philadelphia, des Istituto Veneto und der Wissenschaftlichen Akademien in Berlin, München, Brüssel und Turin. Salvatore Settis ist Vorsitzender des Wissenschaftlichen Rates des Musée du Louvre in Paris.


1 Anmerkung des Übersetzers: Zanzotto spielt mit der doppelten Bedeutung des italienischen Wortes campo, das sowohl Gebiet wie Boden bedeutet.

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